
35 kW Motorrad: gedrosselt fahren, später freigeben
47 PS reichen für Autobahn, Pass und Alltag – und nach zwei Jahren fällt die Grenze weg.
Ein 35-kW-Motorrad ist kein Kompromiss: Viele Modelle laufen ab Werk in dieser Klasse, andere werden gedrosselt geliefert und nach der Sperrfrist freigegeben. Beides ist erlaubt – entscheidend ist, dass Drosselung und Fahrzeugausweis übereinstimmen.
Modelle in der 35-kW-Klasse
Ab Werk in der Kategorie – kein Umbau, keine Freigabe nötig.
Gedrosselte Motorräder aus zweiter Hand mit passenden Papieren.
Drosseln, fahren, freigeben
Nicht jedes Motorrad darf gedrosselt werden – das Ursprungsmodell zählt.
Wir montieren, prüfen und lassen die Änderung eintragen.
Drossel raus, Eintrag anpassen – in einem Werkstatttermin erledigt.
Beim Occasionskauf gehört der Blick in den Fahrzeugausweis dazu: Steht die Drosselung nicht drin, ist die Fahrt in der Kategorie nicht gedeckt. Wir prüfen das für Sie.
Häufige Fragen zum 35 kW Motorrad
Wie viel PS sind 35 kW?
Rund 47 PS. Für Autobahn und Passstrassen ist das ausreichend.
Welche Modelle lassen sich drosseln?
Nur solche mit höchstens 70 kW in der Ursprungsversion. Wir prüfen das vor dem Kauf.
Muss die Drosselung eingetragen sein?
Ja, zwingend. Ohne Eintrag im Fahrzeugausweis fahren Sie nicht legal in der Kategorie.
Was kostet das Freigeben?
Der Aufwand ist überschaubar – Arbeitszeit plus die Änderung im Ausweis. Wir nennen den Preis vorab.
Verliert ein gedrosseltes Motorrad an Wert?
Nein. Die Freigabe ist reversibel und für den nächsten Käufer sogar ein Vorteil.
Beratung zur Drosselung, Einbau und Freigabe in der eigenen Werkstatt.