
A beschränkt: Motorrad fahren ab 18 mit 35 Kilowatt
In der Schweiz heisst sie A beschränkt, in der EU A2 – die Kategorie für alle, die mit 18 Jahren einsteigen.
Die Kategorie A beschränkt – in der EU als A2 bekannt – erlaubt Motorräder bis 35 kW. Viele Modelle werden ab Werk gedrosselt geliefert und lassen sich nach zwei Jahren freigeben. Das Ursprungsmotorrad darf dabei höchstens die doppelte Leistung gehabt haben.
Was in dieser Kategorie fährt
Alle Modelle, die gedrosselt oder ab Werk in die Kategorie passen.
Gedrosselte Motorräder aus zweiter Hand mit Papieren und Garantie.
Vom Ausweis zur Freigabe
Ab 18 Jahren mit Theorieprüfung, Sehtest und Nothelferkurs.
Der obligatorische Kurs, danach die praktische Prüfung.
Die Drosselung entfällt – wir machen die Freigabe samt Eintrag im Fahrzeugausweis.
Wichtig beim Kauf: Nicht jedes Motorrad lässt sich legal auf 35 kW drosseln. Wir prüfen vor dem Kauf, ob das Wunschmodell die Bedingungen erfüllt.
Häufige Fragen zur Kategorie A beschränkt
Was bedeutet A beschränkt?
Es ist die Schweizer Bezeichnung für die Kategorie bis 35 kW – in der EU heisst sie A2.
Welche Motorräder darf ich fahren?
Alle bis 35 kW mit einem Leistungsgewicht von höchstens 0,2 kW pro Kilogramm.
Kann jedes Motorrad gedrosselt werden?
Nein. Das Ursprungsmodell darf höchstens 70 kW haben. Wir prüfen das vor dem Kauf.
Wann darf ich entdrosseln?
Nach zwei Jahren unfallfreier Fahrpraxis in dieser Kategorie – mit Eintrag im Fahrzeugausweis.
Muss ich für die A eine neue Prüfung machen?
Nein, wenn Sie über die zwei Jahre in der beschränkten Kategorie aufsteigen.
Beratung zu Drosselung und Freigabe, passende Modelle zur Probefahrt.